• Geschäftsstelle für die Zulassungsprüfung zur Bedarfsabklärung in der Psychiatriepflege
    (Geschäftsstelle BEPSY)

Auftrag der Geschäftsstelle BEPSY

Santésuisse setzt im Auftrag seiner Mitglieder eine Geschäftsstelle für die Prüfung von Gesuchen nach Art. 7 Abs. 2bis lit.b KLV ein. Die Pflegefachpersonen können sich an diese Stelle wenden und ein Gesuch um Zulassung zur Bedarfsabklärung in der Psychiatriepflege beantragen. Versicherer, die dem Angebot von santésuisse beitreten, können die bei ihnen eingehenden Gesuche an die Geschäftsstelle BEPSY zur Prüfung weiterleiten. Diese Dienstleistung hat keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Mit der Gutheissung eines Gesuches kann die Pflegefachperson bei der SASIS AG die K-Nummer beantragen.

Bei Ablehnung eines Gesuches steht es der das Gesuch stellenden Pflegefachperson frei, beim Versicherer eine anfechtbare Verfügung zu verlangen.

Als Basis für die Gesuchsprüfung dienen die vom SBK, Spitex Schweiz und santésuisse im Jahr 2018 vollständig überarbeiteten und revidierten Kriterien und Gesuchsvoraussetzungen, die bis zur Kündigung der Vereinbarung durch die Pflegefachverbände per Ende 2021 ihre Gültigkeit hatten.

Es steht den Pflegefachpersonen frei, Gesuche direkt bei der Geschäftsstelle einzureichen. Es wird an dieser Stelle auf die gesetzliche Anforderung hingewiesen, dass eine zweijährige praktische Tätigkeit zu 100% in der Fachrichtung Psychiatrie nachgewiesen werden muss. Die Kommission anerkennt absolvierte Praktikumspensen unter 50% wie auch Führungsfunktionen nicht. Die Praxis in der Fachrichtung Psychiatrie muss in dafür geeigneten, von der Geschäftsstelle anerkannten Einrichtungen unter Aufsicht eines psychiatrischen Kompetenzteams der Psychiatriepflege erfolgen.

Formulare

Wir stellen Ihnen alle Formulare welche Sie für das Einreichen eines Gesuches benötigen als Download zur Verfügung.

Fristen

Die Geschäftsstelle BEPSY setzt jährlich 3 Fristen für die Prüfung von Gesuchen. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die nächsten Fristen.

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